Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung haben, wenden Sie sich gerne an mich. Bei sehr hohen Streitwerten kann versucht werden, einen freien Prozesskostenfinanzierer einzuschalten. Im Medizinverwaltungsrecht wird meine Tätigkeit nach dem Streitwert oder nach einer Gebührenvereinbarung berechnet.

Hierbei werden sowohl sog. Behandlungsfehler, d.h. Verstösse gegen den Goldstandart des Behandlungsjahres, von dem nicht zwingend abgewichen werden musste, genauso haargenau geprüft wie die Aufklärungsdefizite: Risikoaufklärung, Aufklärung über echte Behandlungsalternativen in einer niedrigeren Risikogruppe, finanzielle Aufklärung, Verlaufsaufklärung, verharmlosende Aufklärung, postoperative Verhaltensaufklärung und schließlich die einfachen bzw. groben Diagnosefehler oder einfache bzw. grobe Befunderhebungsfehler, die die Beweislast verändern können.

 

Hinweis: Die mit einem Stern * gekennzeichneten Fachbereiche sind nach meiner Erfahrung besonders schadensträchtig.

Ich unterstütze und berate Sie unter den vorbenannten Aspekten bundesweit in folgenden Bereichen des

MEDIZINRECHT IM SINNE DES ARZTHAFTUNGSRECHTS

Anästhesie

Chirurgie *

Dermatologie

Fast-track-Operationen

Gynäkologie, insbes. Geburtsschäden oder Nichterkennung von Brustkrebs *

HNO-Heilkunde

Innere Medizin

Kardiologie

Neurochirurgie

Neurologie

Onkologie, insbes. die Nichterkennung von Krebs *

Orthopädie

Pneumologie

Traumatologie (Unfallchirurgie), insbes. Hüfte, Knie, Wirbelsäule *

Urologie

MEDIZINISCHE RANDGEBIETE

Apothekenrecht

Heimrecht

Rettungsdienstrecht

Zum Beispiel

Frage: Ich glaube, dass ich falsch behandelt wurde und habe den Arzt gleich angezeigt. War das so richtig?

Antwort: Nein. Sie sehen durch die Anzeige nicht nur keinen Cent Schmerzensgeld, sondern haben sich dadurch wertvolle andere Vorgehensweisen auf dem Zivilrechtsweg verbaut.