Bilder aus dem Büro in Mannheim

 

"Er war Jahrzehnte lang unser Hausanwalt. Immer kompetent, ehrlich, zuverlässig. Und vor allem immer mit dem sicheren Gespür für das Richtige und Machbare. Eine wirklich seltene Perle der Anwaltschaft."

D.N., Mannheim

"Es ist die Erfahrung die für mich wirklich zählt."

P.R., Mannheim

 

Mir war vom ersten Tag des Studiums klar, dass ich keine "normale" Anwaltskanzlei betreiben wollte. Steile Hierarchien, totale Kontrolle des Kanzleiinhabers über alle angestellten Anwälte, ein Basisgrundgehalt am Existenzminimum mit der Option je nach Sachlage zusätzliche Leistungen zu erhalten, eine protzige, große Kanzlei auf Kosten der angestellten Rechtsanwälte - DAS wollte ich nie. Aus meinem Wunsch wurde Realität, und zwar vom ersten Tag der Zulassung an mit nunmehr über 30jähriger Erfahrung. Auch zwei nicht verschuldete Schwerstunfälle brachten mich niemals aus der Richtung, die ich eingeschlagen hatte. Ich bin (fast) immer Partner für Ihr höchsteigenes Anliegen und helfe Ihnen so weit man kann.

Bei sehr hohen Streitwerten kann übrigens versucht werden, einen freien Prozesskostenfinanzierer einzuschalten. Im Medizinverwaltungsrecht wird meine Tätigkeit nach dem Streitwert oder nach einer Gebührenvereinbarung berechnet.

Hierbei werden sowohl sog. Behandlungsfehler, d.h. Verstösse gegen den Goldstandart des Behandlungsjahres, von dem nicht zwingend abgewichen werden musste, genauso haargenau geprüft wie die Aufklärungsdefizite: Risikoaufklärung, Aufklärung über echte Behandlungsalternativen in einer niedrigeren Risikogruppe, finanzielle Aufklärung, Verlaufsaufklärung, verharmlosende Aufklärung, postoperative Verhaltensaufklärung und schließlich die einfachen bzw. groben Diagnosefehler oder einfache bzw. grobe Befunderhebungsfehler, die die Beweislast verändern können.

Bitte berücksichtigen Sie auch mein spezielles Referat für Schönheitschirurgie: www.Schönheitschirurgie-Anwalt.de

Hinweis: Die mit einem Stern * gekennzeichneten Fachbereiche sind nach meiner Erfahrung besonders schadensträchtig.

Ich unterstütze und berate Sie unter den vorbenannten Aspekten bundesweit in folgenden Bereichen des

MEDIZINRECHT IM SINNE DES ARZTHAFTUNGSRECHTS

Anästhesie Chirurgie *
Dermatologie Fast-track-Operationen
HNO-Heilkunde Innere Medizin
Kardiologie Neurochirurgie
Gynäkologie, insbes. Geburtsschäden oder Nichterkennung von Brustkrebs * Pneumologie
Traumatologie (Unfallchirurgie), insbes. Hüfte, Knie, Wirbelsäule * Onkologie, insbes. die Nichterkennung von Krebs *
Neurologie Traumatologie (Unfallchirurgie), insbes. Hüfte, Knie, Wirbelsäule *
Orthopädie Urologie

MEDIZINISCHE RANDGEBIETE

  • Apothekenrecht
  • Heimrecht
  • Rettungsdienstrecht

 

Zum Beispiel

Frage: Ich glaube, dass ich falsch behandelt wurde und habe den Arzt gleich angezeigt. War das so richtig?

Antwort: Nein. Sie sehen durch die Anzeige nicht nur keinen Cent Schmerzensgeld, sondern haben sich dadurch wertvolle andere Vorgehensweisen auf dem Zivilrechtsweg verbaut.