RECHT DER ZAHN-, MUND- UND KIEFERHEILKUNDE

CMD (Cranio-mandibuläre Dysfunktion) *

Implantologie incl. vorbereitender Parodontologie *

Oralchirurgie

Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (inclusive Dysgnathie-Operationen) * sowie die komplexen Operationsserien bei Mund-Kiefer-Gesichtskrebs

Zahnerhaltungslehre (Kons)

Kieferorthopädie *

Zahnprothetik

Alterszahnheilkunde

Kinderzahnheilkunde

Experimentielle Zahnheilkunde

Sportzahnheilkunde

Plastische, chirurgisch-erhaltene Chirurgie (keine Schönheitschirurgie!)

Zum Beispiel

Frage: Ich habe Gerichtspost von einem Anwalt bekommen, der Schmerzensgeld für einen meiner Patienten haben möchte. Ich suche mir aus dem Internet einen Anwalt heraus, der mir zusagt, und gebe ihm das Schreiben mit der Bitte, die ganze Sache zu erledigen.

Antwort: Falsch. Sie müssen zuerst Ihre Berufshaftpflichtversicherung benachrichtigen, die das absolute Schadensregulierungsmonopol besitzt. Fragen Sie dort nach, ob die Versicherung unbedingt auf ihr Recht zur Auswahl des Prozessanwalts besteht oder ob Sie die Angelegenheit einem hoch erfahrenen Zahnmedizinrechtler übertragen dürfen.