
RECHT DER ZAHN-, MUND- UND KIEFERHEILKUNDE
CMD (Cranio-mandibuläre Dysfunktion) *
Implantologie incl. vorbereitender Parodontologie *
Oralchirurgie
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (inclusive Dysgnathie-Operationen) * sowie die komplexen Operationsserien bei Mund-Kiefer-Gesichtskrebs
Zahnerhaltungslehre (Kons)
Kieferorthopädie *
Zahnprothetik
Alterszahnheilkunde
Kinderzahnheilkunde
Experimentielle Zahnheilkunde
Sportzahnheilkunde
Plastische, chirurgisch-erhaltene Chirurgie (keine Schönheitschirurgie!)
Zum Beispiel
Frage: Ich habe Gerichtspost von einem Anwalt bekommen, der Schmerzensgeld für einen meiner Patienten haben möchte. Ich suche mir aus dem Internet einen Anwalt heraus, der mir zusagt, und gebe ihm das Schreiben mit der Bitte, die ganze Sache zu erledigen.
Antwort: Falsch. Sie müssen zuerst Ihre Berufshaftpflichtversicherung benachrichtigen, die das absolute Schadensregulierungsmonopol besitzt. Fragen Sie dort nach, ob die Versicherung unbedingt auf ihr Recht zur Auswahl des Prozessanwalts besteht oder ob Sie die Angelegenheit einem hoch erfahrenen Zahnmedizinrechtler übertragen dürfen.